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Bei den hier aufgeführten Angeboten handelt es sich um Ankäufe, Inzahlungnahmen, Mietfahrzeuge und Vorführer. Für diese Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung bzw. bei jüngeren auch die Herstellergarantie. Alle Fahrzeuge, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, werden nach eingehender Prüfung in unserer Werkstatt in einwandfreiem, Alter und Laufleistung entsprechendem Zustand übergebenen. Für den Zustand der Motorräder die wir im Kundenauftrag anbieten ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich.
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